Das können
und lieben wir

Unsere Leistungen

Architektur

Wir prüfen Potenziale, analysieren Chancen und Risiken und schaffen in der Phase Null eine fundierte Basis für Ihre Projekte – klar, strategisch und zukunftsorientiert.

Projektentwicklung

Wir prüfen Potenziale, analysieren Chancen und Risiken und schaffen in der Phase Null eine fundierte Basis für Ihre Projekte – klar, strategisch und zukunftsorientiert.

Entwässerung

Die richtigen Handwerksunternehmen für Ihr Bauvorhaben zu finden ist nicht immer so einfach. Wir unterstützen Sie daher bei dem Ausschreibungs- verfahren und der Auswertung.

Visualisierung

Die richtigen Handwerksunternehmen für Ihr Bauvorhaben zu finden ist nicht immer so einfach. Wir unterstützen Sie daher bei dem Ausschreibungs- verfahren und der Auswertung.

Brandschutz

Die richtigen Handwerksunternehmen für Ihr Bauvorhaben zu finden ist nicht immer so einfach. Wir unterstützen Sie daher bei dem Ausschreibungs- verfahren und der Auswertung.

Generalplanung

Als Generalplaner übernehmen wir die ganzheitliche Organisation, Steuerung und Kontrolle aller Projektbeteiligten über alle Leistungsphasen hinweg. Die erfolgreiche Planung beginnt mit dem Entwurf, den wir von den ersten Ideen bis zur Budgetplanung begleiten. Bei der Einreichung der Planung an die Behörden überprüfen wir alle relevanten öffentlich-rechtlichen Belange sorgfältig. – alles aus einer Hand, für ein reibungsloses und erfolgreiches Projekt.

Fragen &
Antowrten

Wann sollte ich mit der Planung beginnen, wenn ich ein neues Bauprojekt starten möchte?

Wir empfehlen, mindestens 6-12 Monate vor dem geplanten Baubeginn mit der Planung zu starten, um ausreichend Zeit für die Genehmigung, die Detailplanung und die Auswahl der richtigen Fachplaner zu haben. Bei komplexeren Projekten kann es auch länger dauern.

Was gehört alles zur Leistungsphase 1 bis 5?

In den Leistungsphasen 1 bis 5 kümmern wir uns um alle grundlegenden Schritte von der ersten Idee bis zur Bauantragsstellung. Dies umfasst die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung, inklusive der Koordination und Kommunikation mit Behörden und Fachplanern, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Bauantrag abgelehnt werden, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Gründe und erarbeiten eine Lösung. In vielen Fällen können Anpassungen vorgenommen werden, die zu einer erneuten Genehmigung führen.

Muss ich für eine Dachgaube oder ein Gartenhaus einen Bauantrag stellen?

Das kommt auf die Größe und Nutzung des Gebäudes sowie auf die baurechtlichen Vorschriften Ihres Standorts an. In der Regel sind kleinere Anbauten wie Gartenhäuser oder Dachgauben genehmigungsfrei oder benötigen lediglich eine Bauanzeige, jedoch gibt es auch Ausnahmen, bei denen ein Antrag erforderlich ist.

Wie hoch sind die Kosten für die Planung und wie werden diese berechnet?

Die Kosten für die Planung hängen vom Umfang des Projekts und den benötigten Leistungen ab. Wir arbeiten transparent und kalkulieren auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot, das alle gewünschten Leistungen umfasst.

Muss ich während der Planung immer vor Ort sein?

Es ist nicht immer erforderlich, dass Sie während der gesamten Planung regelmäßig vor Ort sind. Wir führen die wichtigsten Besprechungen digital oder in unserem Büro durch, um sicherzustellen, dass Sie stets gut informiert sind. Bei besonderen Fragen oder Änderungen besprechen wir alles in persönlichen Terminen.

Was passiert, wenn ich meine Meinung während der Planung ändere?

Änderungen während der Planung sind selbstverständlich möglich, jedoch können Sie die Projektzeit und -kosten beeinflussen. Wir besprechen alle Anpassungen im Detail und informieren Sie über etwaige Auswirkungen auf den Zeitplan und das Budget.

Wie lange dauert die Fertigstellung eines Bauantrags?

Die Dauer für die Planung und Genehmigung eines Gebäudes ist von vielen Faktoren stark abhängig und sollte bei Einfamilienhäusern und kleineren Projekten zwischen 3-6 Monate vor angestrebtem Baubeginn erfolgen. Bei größeren Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen oder Gewerbe-/Industriebauten sollte mit einer Planungs- und Genehmigungszeit von ca. 6-12 Monaten gerechnet werden.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich mein Haus mit egn plane und realisiere?

Unser Planungsbüro ist in allen Belangen der Gestaltung, Genehmigung und technischen sowie baulichen Details fachlich kompetent aufgestellt, sodass wir Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung kreativ begleiten können.

Wir haben einen sehr hohen Anspruch auf transparente und objektive Beratung und handeln daher immer im Sinne der Bauherrschaft. Ein großer Vorteil bei uns ist die Planungssicherheit in allen Belangen sowie die komplette Individualität und Freiheit bei der Gestaltung der Grundrisse.

Muss ich einen Wintergarten genehmigen?

Ein Wintergarten erfüllt die Anforderungen eines Aufenthaltsraumes gem. §43 NBauO und ist somit genehmigungspflichtig. Auch wenn dieser eine kleine oder leichte Bauweise aufweist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baumitteilung und einem Bauantrag?

Unter einer Baumitteilung (auch Bauanzeige genannt) versteht sich das Genehmigungsverfahren nach §62 NBauO und setzt die Bauaufsichtsbehörde in Kenntnis der Baumaßnahme.

Bei einem Bauantrag nach §63 bzw. §64 NBauO prüft die Bauaufsichtsbehörde die Baumaßnahme nach bauordnungsrechtlicher und planungsrechtlicher Zulassung für den Baugrund.

Eine Baumittelung für Wohngebäude kann gestellt werden, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:

Ein Gebäude bis Gebäudeklasse 3
Eine Bebauung nach gültigem Bebauungsplan
In Wohngebieten (WS, WR, WA & WB)
Wenn es sich um ein Nebengebäude handelt (Garage, Schuppen, etc.)

Darf ich meine Garage/mein Carport an die Grenze des Nachbarn errichten?

Eine Bebauung im Grenzbereich ist zwar nach §5 Abs. 8 NBauO zugelassen, allerdings gibt es dort ein paar Regeln die zu beachten sind. Zunächst sind nur Garagen (bzw. Carports) oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten im Grenzbereich des Grundstücks zugelassen. Die maximale Länge des Gebäudes entlang der jeweiligen Grenze darf maximal 9,00 Meter betragen und eine maximale Höhe von 3,00m nicht überschreiten. Auf dem gesamten Baugrundstück darf der Grenzbereich über eine gesamte Länge von 15,00m bebaut werden. Dabei ist anzumerken, dass eventuelle Entwässerungsrinnen zum Baukörper gehören und nicht über die Grenze herausragen dürfen. In diesem Falle ist eine innenliegende Entwässerungsrinne zu planen.

Welche Förderungen kann ich bei meinem Neubau/Umbau erhalten?

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit Zuschüssen und Krediten den Bau und Erwerb von energieeffizienten Gebäuden. Dabei gilt: Die Fördersumme ist abhängig von dem Energiestandard, der angestrebt wird. Die KfW-Bank hat deshalb die einzelnen Standards klassifiziert und setzt sie wie folgt fest: 55, 55 EE, 40, 40 EE und 40 Plus. Der Kredit übernimmt je nach Effizienzklasse 15 bis max. 25 Prozent von einem maximalen Kreditbetrag der förderfähigen Kosten von 150.000€ pro Wohneinheit.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan (abgekürzt „B-Plan“) wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält rechtsverbindliche Festlegungen für die städtebauliche Ordnung eines Baugebiets.

Im Bebauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Grundstückszuschnitt, Freiflächen, uvm. Bestimmt. Der Bebauungsplan ist rechtlich bindend für Bauherren, Bauplaner und Bauaufsichtsbehörden. Andererseits gewährt ein Bebauungsplan auch das grundsätzliche Recht zur Bebauung.

Im Bebauungsplan werden die einzelnen Baugebiete genauer bestimmt und mit folgenden Punkten festgesetzt:

Baugebiet (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet, uvm.),Maß der Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl oder Baumassenzahl)
Bauweise (offen oder geschlossen)
Form der Gebäude sowie Dachform/-neigung (z.B. Walm- oder Satteldach)
Anzahl der Nutzungseinheiten pro Gebäude
Höhenbegrenzungen
Gestalterische Festsetzungen (z.B. Fassadenmaterial oder -farbe, Dachfarbe)
Bepflanzung